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AbwV
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Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer – AbwV
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Anhang 16 Steinkohlenaufbereitung
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1
(Fundstelle:
2
BGBl. I 2004, 1129 - 1130)
A
Anwendungsbereich
Dieser Anhang gilt für Abwasser, dessen Schadstofffracht im Wesentlichen aus der Steinkohlenaufbereitung stammt.
B
Allgemeine Anforderungen
2
3
Es werden keine über
§ 3
hinausgehenden Anforderungen gestellt.
C
Anforderungen an das Abwasser für die Einleitungsstelle
3
4
An das Einleiten des Abwassers werden für die Einleitungsstelle in das Gewässer folgende Anforderungen gestellt:
5
Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB)
100 mg/l
Qualifizierte Stichprobe oder
2-Stunden-Mischprobe
Abfiltrierbare Stoffe
80 mg/l
Stichprobe
Neugefasst durch Bek. v. 17.6.2004 I 1108, 2625;
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 17.4.2024 I Nr. 132
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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